Weine aus Riesling und Spät­burgunder mit der Bezeich­nung GROSSES GEWÄCHS stehen für Spitzen­weine im trockenen Segment, die sich durch ein außergewöhn­liches Reife­potenzial auszeichnen.

Sie werden auf der Basis strenger Kriterien erzeugt

  • ausschließlich von klassi­fizierten, besten Steil- oder Steilst­lagen
  • zugelassene Rebsorten: Riesling oder Spätburgunder
  • limitierte Erntemenge auf 50 Hektoliter pro Hektar, witterungs­bedingte Schwankungen sind möglich
  • Trauben­qualität muss den gesetzlichen Vorgaben einer Auslese­qualität entsprechen (Riesling: 88° Oechsle / Spätburgunder: 90° Oechsle)
  • selektive Handlese
  • Ausbau der Weine ist schonend und handwerklich traditionell; Spätburgunder: mindestens 12 Monate Holzfass­lagerung
  • müssen trocken ausgebaut sein
  • strenge sensorische Prüfung durch eine neutrale achtköpfige Fachkommission
  • dürfen ab dem 01.09. des Folgejahres (Riesling) oder ab dem 01.09. des 2. Folgejahres (Spätburgunder) in den Verkauf gebracht werden
  • das RING-Logo muss auf der Flasche erscheinen

Bei der Anmeldung einer bisher nicht klassi­fizierten Lage wird ein Wein aus dieser Lage mehrere Jahre lang zur GG-Verkostung angestellt. Während dieser Phase darf der Wein noch nicht als GROSSES GEWÄCHS vermarktet werden. Die GG-Kommission begutachtet den Weinberg und entscheidet unter den Aspekten der Begehung und der Verkostungs­ergebnisse über die Klassi­fizierung der Lage.